Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG)

September 25, 2020

Wir erklären Fachbegriffe und teilen Wissen, das KMU voranbringt. Von Experten für Unternehmer.

Die Aktiengesellschaft ist eine der beliebtesten Rechtsformen. Zum einen ist die Haftung der Aktionäre auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt und zum anderen sind die Bestimmungen über den Aktienverkauf einfacher und vorteilhafter als bei der GmbH. Auch im Übrigen bietet die Aktiengesellschaft unseres Erachtens verschiedene Vorteile im Vergleich zur GmbH.

Wie gründet man nun aber eine Aktiengesellschaft?

1. Kapital

Das Aktienkapital bei einer Gründung muss mindestens CHF 100’000 betragen. Es wird in (Namen- oder Inhaber-) Aktien mit einem Nennwert von wenigstens einem Rappen aufgeteilt. Vom Gründungskapital muss jedoch nur 20% einbezahlt oder durch Sacheinlagen gedeckt sein. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der einbezahlte Betrag CHF 50’000 nicht unterschreiten darf. Folglich muss im Zeitpunkt der Gründung mindestens ein Kapital von CHF 50’000 verfügbar sein.

2. Firmennamen

Ein wichtiger Schritt bei der Gründung einer Aktiengesellschaft ist die Prüfung der Firma („Name der Gesellschaft“). Eine vorgängige Firmenrecherche dient dazu, die Verfügbarkeit ihres zukünftigen Firmennamens zu kontrollieren. Diese Recherche kann man entweder alleine auf der Plattform Zefix durchführen oder sich dabei von einem Experten unterstützen lassen. Die meisten Gründungspakete beinhalten die Firmenrecherche als Bestandteil der Gründung.

3. Vorbereitung der Eintragung ins Handelsregister

Es ist essentiell, dass die Gründungsdokumente vollständig sind, bevor sie dem Notar und später dem Handelsregisteramt eingereicht werden. Möchten Sie die Unterlagen selbständig erarbeiten und zusammenstellen, so empfiehlt es sich diese durch das Handelsregisteramt vorprüfen zulassen. Wenn Sie mit einem Anbieter zusammenarbeiten, dann wir dieser sämtliche Gründungsdokumente vorbereiten und auf ihre Vollständigkeit prüfen.

4. Notarielle Beurkundung

Die Gründung der AG bedarf der öffentlichen Beurkundung durch einen schweizerischen Notar. Die öffentliche Beurkundung kann dabei durch irgendeinen Notar in der Schweiz durchgeführt werden. Grundsätzlich müssen bei der öffentlichen Beurkundung alle Gründungsmitglieder anwesend sein. Es ist aber möglich, sich bei der Gründung vertreten zu lassen.

5. Eintrag ins Handelsregister

Nach Vollzug der öffentlichen Beurkundung und Vorliegen sämtlicher Gründungsdokumente, kann die Gründung beim zuständigen Handelsregisteramt angemeldet werden. Das Handelsregisteramt prüft die Vollständigkeit und Gesetzeskonformität der Dokumente und trägt die Gesellschaft innert einer Frist von wenigen Tagen bis maximal zwei Wochen im Handelsregister ein. Je nach Zeitdruck kann bei Handelsregister ein Eilverfahren beantragt werden. In diesen Fällen erfolgt die Eintragung innert weniger Tage.

Checkliste

1. Erstellen eines Budgetplans bezüglich den Gründungskosten

  • Gesellschaftsnamen (Firma) suchen
  • Firmenzusatz „AG“ ist zwingend

2. Verfügbarkeit überprüfen und mit dem digitalen Handelsregister Zefix abgleichen

3. Sitz der AG festlegen

4. Aktionärebestimmen

  • Wobei mindestens 1 Gründungsaktionär genügt

5. Festsetzen und Einbezahlen des Aktienkapitals

  • Ein Sperrkonto bei einer Bank eröffnen zur Einzahlung des Aktienkapitals
  • Mindestens CHF 100‘000
  • Mindestens 20% einbezahlt, wobei Mindestsumme bei CHF 50’000 liegt

6. Organe festlegen

  • Verwaltungsrat (mindestens 1 Verwaltungsratsmitglied)
  • Revisionsstelle (abklären, ob eine Revisionsstelle obligatorisch oder nur fakultativ ist)
  • Geschäftsleitung
  • Allenfalls noch weitere Unterschriftsberechtigte bestimmen

7. Erstellen der Gründungsunterlagen

  • Statuten (Art. 626–628 OR beachten)
  • Kapitaleinzahlungsbestätigung
  • Handelsregisteranmeldung
  • Öffentliche Urkunde über den Errichtungsakt

8. Beurkundung der Gründungsunterlagen durch einen Notar und Gründungsurkunde

9. Gründungsversammlung auf dem Notariat

10. Handelsregisteranmeldung

  • Einreichung der Gründungsunterlagen und der Handelsregisteranmeldung